Gutshaus Ehmkendorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2013 (Auszug)

Stand 1. Januar 2013

1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss für die verbindliche Buchung von Zimmern und Veranstaltungsräumen sowie gastronomischer Leistungen bei Veranstaltungen bedarf der Schriftform. Die Bestätigung erfolgt per Post, Fax oder email. Darüber hinaus gehende spätere mündliche Neben- und Folgeabsprachen bedürfen ebenfalls nachträglicher schriftlicher Form. Die Weitervermietung von Räumlichkeiten an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Ansprüche und Rechte aus den mit dem Wildkräuterhotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Wildkräuterhotels an Dritte übertragen werden.
Der Abschluss des Gastaufnahme-/Bankett-/Tagungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Reservierte Zimmer stehen ab 13.00 Uhr zur Verfügung, die Abreise erfolgt jeweils bis 11.00 h.

2. Vertragsrücktritt

Rücktritt des Wildkräuterhotels bei Veranstaltungen

Das Wildkräuterhotel ist berechtigt, vom Bankett- / Tagungsvertrag fristlos zurückzutreten, wenn:

a.) geforderte Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen nicht fristgerecht entrichtet werden.

b.) durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine solche Störung für den geordneten Betrieb des Wildkräuterhotels zu befürchten sind.

c.) die erforderlichen behördlichen Genehmigungen fehlen oder rechtzeitig nachgewiesen werden.

d.) der Veranstalter / Auftraggeber über Zweck und Inhalt der geplanten Veranstaltung täuscht. Macht das Wildkräuterhotelhotel von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat der Veranstalter / Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen das Wildkräuterhotel.

e.) Anzahlungen werden erstattet, so fern sie nicht einvernehmlich mit anfallenden Stornogebühren verrechnet werden.

Rücktritt des Veranstalters / Auftraggebers bei Veranstaltungen

Der Veranstalter / Auftraggeber hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung des Veranstalters / Auftraggebers bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt vom Bankett- / Tagungsvertrag ist der Veranstalter / Auftraggeber zur Zahlung einer Ausfallentschädigung an das Wildkräuterhotel / den Auftragnehmer verpflichtet. Die Höhe der Ausfallentschädigungen richtet sich nach den einzelnen Leistungspositionen sowie nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten bei Rücktritt die pauschalierten Ausfallentschädigungen:

• Bis zu 2 Monaten vor Veranstaltung 15 % der vertraglich vereinbarten Summe
• Bis zu 1 Monaten vor Veranstaltung 30 % der vertraglich vereinbarten Summe
• Bis zu 14 Tagen vor Veranstaltung 50 % der vertraglich vereinbarten Summe
• Bis zu 7 Tagen vor Veranstaltung 80 % der vertraglich vereinbarten Summe
• unter 6 Tagen vor Veranstaltung 100 % der vertraglich vereinbarten Summe

Die Fristen gelten für Raumbereitstellungskosten sowie für die kalkulierten gastronomischen Leistungen und in Auftrag gegebene Zusatzleistung wie Dekoration, Technik, Künstlerprogramme und sonstiges. Der Getränkeverbrauch ist von den Rücktrittsfristen ausgenommen. Die genannten Ausfallentschädigungen entfallen, sofern Räumlichkeiten und die daraus resultierenden Leistungen anderweitig vermietet werden können.

Der Gerichtsstand ist Rostock.